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Das Chaos mit der Grundsteuerreform

Das Land NRW ist überschuldet. Versucht es jetzt die aufgetürmte Schuldenlast auf die Kommunen zu übertragen?
Beispiel: Grundsteuer

Was um Himmels willen wurde uns fast 5 Jahre erzählt, wie die durch Verfassungsgericht notwendige Reform der Grundsteuer umgesetzt werde? Was jetzt, kurz vor der endgültigen Umsetzung des VG-Urteils durch Schwarz-Grün aus Düsseldorf verfügt wurde, ist etwas ganz anderes! So verliert die Zustimmung zu unserer Demokratie weiter mehr als deutlich! Worum geht es?

Es war stets das erklärte Ziel, die durch das Verfassungsgerichtsurteil von 2018 notwendig gewordene Grundsteuerreform spätestens für das kommende Jahr 2015 so umzusetzen, dass sie für die Kommunen aufkommensneutral ausfällt. Im Fall Mülheim hieße das: Auch 2025 soll Stadtkämmerer Frank Mendack in der Lage sein, über die Grundsteuer rund 60 Millionen Euro für die überschuldete Stadt zu vereinnahmen. Angesetzt ist dafür seit 2019 und aktuell ein Hebesatz von 890 Prozent, der ob saftiger Erhöhung vor fünf Jahren bis heute ein ganz heißes Eisen in Mülheim ist und seinerzeit für Massenproteste gesorgt hatte. Doch jetzt, kurz bevor die endgültigen Bescheide den Haushalten ins Haus flattern, der Riesenschock:

Der Mülheimer Hebesatz für die Grundsteuer müsste nochmals kräftig steigen, angeblich um die Einnahmen zu halten

Der Hebesatz müsste noch deutlich steigen, gar vierstellig werden, will Mendack für den Haushalt 2025 kein Minus haben. Das Finanzministerium hat ausgerechnet, dass Mülheims Hebesatz auf 1069 Prozent steigen müsste, sollte es bei einem einheitlichen Hebesatz für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (im Wesentlichen Gewerbe) bleiben. Nun kann jeder Hausbesitzer seinen Steuerbescheid zur neuen Grundsteuer ab 2025 hervorholen und mit Hilfe von Steuermesszahl und Grundstückswert ausrechnen, was ein Hebesatz von 1069 Prozent für ihn bedeuten würde.

Erhebliche Mehrberlastungen für die Privathaushalte drohen… wenn sich nichts mehr tut.

Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) verteidigte abermals den Weg des Landes, selbst nicht dafür sorgen zu wollen, eine massive Umverteilung der Steuerlast zuungunsten von Wohngrundstücken aus der Welt zu räumen. „Die Auswirkungen der Reform auf die Grundsteuerbelastung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sind lokal unterschiedlich“, erklärte er. „Deshalb ist es folgerichtig, dass die Kommunen, in denen es zu Verwerfungen kommt, eigenverantwortlich gegensteuern können.“

Das Land NRW hatte sich der Forderung der kommunalen Familie nämlich verweigert, mit einem Landesgesetz die Bevorteilung von Nichtwohngrundstücken auszugleichen. Es hätte – wie etwa der Freistaat Sachsen schon vor drei Jahren – die Steuermesszahl für sie deutlich anheben können, um das Wohnen nicht über die Maße zu verteuern. Das Land will diese Verantwortung aber nicht übernehmen und sie den Kommunen übertragen. Die 396 NRW-Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, selbst eine Ausdifferenzierung ihrer Hebesätze festzulegen, sprich: einen Hebesatz für Wohngrundstücke festzulegen und einen (höheren) für Nichtwohngrundstücke, um die einseitige Mehrbelastung für Wohngrundstücke in Kürze der Zeit noch abzuwenden. 

Der Städtetag erklärte noch einmal seine ablehnende Haltung.
Differenzierte Hebesätze seien kein rechtssicheres Instrument, um die Lastenverschiebung hin zu Wohngrundstücken zu verhindern. „Die rechtlichen Unsicherheiten wären groß, denn jeder differenzierte Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden. Das ist bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern ein viel zu großes Risiko“, so Helmut Dedy, Geschäftsführer des NRW-Städtetages. Das Land sei gefordert, eine Regelung wie in Sachsen, im Saarland und in Berlin zu verankern.

Mülheims Stadtrat will dringenden Appell an Land richten, Abhilfe zu schaffen

Grundsätzlich gäbe es mehrere Möglichkeiten. Einerseits könnte Mülheim den einheitlichen Grundsteuer-Hebesatz auf besagte 1069 Prozent für alle anheben und die Umverteilung tolerieren, die Stadt könnte aber auch einen Ausgleich suchen über den vom Land vorgezeichneten Weg mit ausdifferenzierten Hebesätzen. Dritter Weg: Mülheim könnte – zumindest vorübergehend, bis vielleicht doch noch eine landeseinheitliche Regulierung kommt – bei einem Hebesatz von 890 Prozent bleiben.

Voraussetzung dafür ist aber, im Haushalt für 2025 irgendwie abbilden zu können, dass Mindereinnahmen von zehn Millionen Euro eine Genehmigung des Etats nicht gefährden.

Fazit: Eine Riesensauerei